„Gretchenfragen – feministische Perspektiven für die Zukunft“

Große Menschengruppe aufgestellt vor einem Gebäude

Gruppenfoto der Teilnehmer*innen der 27. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands in Leipzig

27. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands in Leipzig ist erfolgreich zu Ende gegangen

Mit dabei:  Die Frauenbeauftragte des Wetteraukreises Claudia Taphorn

 Zwei Tage lang haben wir uns mit „Gretchenfragen“ der Gleichstellung und mit feministischen Perspektiven für die Zukunft beschäftigt. Gretchenfragen sind als unbequem empfundene Gewissensfragen, die eine Positionierung zu Kernthemen verlangen.

#Gretchenfrage häusliche Gewalt: 3,8 Mrd. Euro zahlt die Gesellschaft im Jahr für die Folgen von häuslicher Gewalt. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner ermordet. Nicht zu beziffern ist das Leid, das häusliche Gewalt bei Frauen und Kindern verursacht. Deutschland hat die Istanbul-Konvention unterzeichnet, die konkrete Umsetzung läuft jedoch schleppend. Es braucht mehr Geld für Täterarbeit und Präventionsprojekte für Jungen. Es braucht Strukturen für besonders verletzliche Gruppen, wie trans und inter Personen. Frauenschutzhäuser brauchen eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung auch in unserem Kreis, sagte Claudia Taphorn, Leiterin des Fachdienstes Frauen und Chancengleichheit.

#Gretchenfrage: politische Teilhabe: Etwa ein Drittel der Bundestagsabgeordneten sind weiblich, der Anteil der Bürgermeisterinnen beträgt nur 11,7 Prozent.

Nur durch Parität können die Belange von Frauen wirklich gesehen werden.

Auch in der Kommunalpolitik ist der Frauenanteil viel zu niedrig. Ich wünsche mir, dass mehr Frauen auf sicheren Listenplätzen aufgestellt werden, so Frauen- Gleichstellungsbeauftragte Claudia Taphorn.

#Gretchenfrage Gesundheit: immer mehr Geburtsabteilungen werden geschlossen, Schwangere müssen gerade in ländlichen Regionen lange Wege in Kauf nehmen, werden abgewiesen, wenn Kreißsäle belegt sind. Es braucht eine wohnortnahe Versorgung für Schwangere.

Noch immer kann ein Schwangerschaftsabbruch laut §218 mit Gefängnisstrafe geahndet werden und immer weniger Ärzt*innen können einen Abbruch vornehmen. Methoden für Schwangerschaftsabbrüche müssen im Medizinstudium gelehrt werden.

#Gretchenfrage Alleinerziehende: Alleinerziehende sind fünfmal häufiger von Armut betroffen, als Zwei-Eltern-Familien, 88% der Alleinerziehenden sind Frauen. Durch eine steuerliche Entlastung und sichere Kinderbetreuung könnte die finanzielle Situation Alleinerziehender verbessert werden.

Auf solche und weitere Gretchenfragen muss die Politik Antworten geben.

Entsprechende Anträge an die Bundesregierung haben wir auf der Bundeskonferenz verabschiedet.

Veröffentlicht am: 23. Mai 2023