Kostenlose Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen

vier Frauen und ein Mann stehen um einen Stehtisch, sie halten Flyer in die Kamera

Die Schwangerenberatungsstellen und der Wetteraukreis freuen sich über den neuen Verhütungsmittelfonds. (von links: Sarah Parrish, Wetteraukreis, Susanne Martin-Ploner, Diakonie Wetterau, Kornelia Schäfer, Wetteraukreis, Martina Alberti, Caritas, Roman Röttger, pro familia)

Der Wetteraukreis hat ab November einen Verhütungsmittelfonds für Menschen mit geringem Einkommen eingerichtet. Frauen und Männer, die im Wetteraukreis leben und  soziale Hilfen, wie z.B.  Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II beziehen, können ab sofort die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel beantragen Darunter fallen alle Verhütungsmittel wie Pille, 3-Monatspritze, Spirale und Hormonimplantat aber auch eine Sterilisation sowohl beim Mann als auch bei der Frau. Der Antrag auf Übernahme der Kosten kann bei den Schwangerenberatungsstellen im Wetteraukreis, der Caritas, der Diakonie Wetterau und pro familia gestellt werden.

Wenn wenig Geld zur Verfügung steht, reicht es oft nicht mehr für Verhütungsmittel. Diese Erfahrung machen die Schwangerenberatungsstellen häufig in ihrer Beratungsarbeit. „Frauen mit geringem Einkommen können Verhütungsmittel häufig nicht mehr finanzieren. Da ist es eine enorme Hilfe, wenn diese Kosten über den Verhütungsmittelfonds des Wetteraukreis übernommen werden können. Wir sind sehr froh über dieses Angebot,“ so Susanne Martin-Ploner von der Schwangerenberatungsstelle der Diakonie Wetterau.  „Ziel des neu eingerichteten Fonds ist es, Frauen und Männern auch bei geringem Einkommen einen Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln zu erleichtern und ihr Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung und Sexualität zu stärken“, so Kornelia Schäfer, Leiterin vom Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises. „So sollen auch ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden.“

Der Verhütungsmittelfonds ist für alle Menschen ab 22 Jahren, die im Wetteraukreis wohnen und soziale Leistungen beziehen zugänglich. Darunter fallen Wohngeld und Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei jungen Frauen unter 22 Jahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Die Anträge können bei den drei Schwangerenberatungsstellen im Wetteraukreis per Mail, per Post oder persönlich gestellt werden. Wenn gewünscht, bieten die Beratungsstellen auch ein Beratungsgespräch zu Vor- und Nachteilen verschiedener Verhütungsmittel an. Übernommen werden alle Verhütungsmittel, wie Pille, 3-Monatsspritze, Hormonimplantat, Hormonpflaster, Spirale aber auch die Sterilisation beim Mann und bei der Frau. Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Wetteraukreises, es besteht kein Rechtsanspruch.

Hier geht's zum Flyer Verhütungsmittelfonds inklusive Antrag 

Mehr Infos gibt es bei den Schwangerenberatungstellen: 

Caritasverband Gießen e.V.
Kleine Klostergasse 16, 61169 Friedberg,
Telefon: 0 60 31 58 34
E-Mail
 

Diakonie Wetterau
Bahnhofstr. 26, 63667 Nidda,
Telefon: 0 60 43 9 64 0-0 oder -234
E-Mail

pro familia Friedberg
Saarstraße 30, 61169 Friedberg, Telefon: 0 60 31 23 36
E-Mail
 

Veröffentlicht am: 11. November 2022